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Vollstreckung

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Allgemein

Buchstaben / Bereich Telefon 09131 121 + Nebenstelle
A - B 134
C - H 161
I - O 137
P - U 138
V - Z 157
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Sonderfälle und Insolvenzfälle der Personengesellschaften und Körperschaften

Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 09131 121 + Nebenstelle
A - K Körperschaften und Personengesellschaften 132
L - Z Körperschaften und Personengesellschaften 178
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Insolvenzfälle natürliche Personen

Aufgabenbereich Telefon 09131 121 + Nebenstelle
Insolvenzfälle natürliche Personen 132, 140
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Buchstaben / Bereich Telefon 09131 121 + Nebenstelle
A - Q 131
R - Z 157
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Liquiditätsprüfung

Aufgabenbereich Telefon 09131 121 + Nebenstelle
Liquiditätsprüfung 133
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar