Sonstige Verkehrsteuern
Lotteriesteuer, Totalisatorensteuer, Spielbankabgabe
Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Zentralfinanzamt Nürnberg.
Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Zentralfinanzamt Nürnberg.