Skip to main content

Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle

Aufgabenbereich Telefon 09131 121 + Nebenstelle
Rechtsbehelfsstelle 359
Rechtsbehelfsstelle 323
Rechtsbehelfsstelle 333
Rechtsbehelfsstelle 331
Rechtsbehelfsstelle 330
Rechtsbehelfsstelle 334
Rechtsbehelfsstelle 151, 335
Rechtsbehelfsstelle 812
Rechtsbehelfsstelle 816
Rechtsbehelfsstelle 817
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar